Gewerbetreibender allein ohne Beteiligung andere Personen
haftet unbeschrämkt mit seinem gesamten Vermögen
mindestens zwei Personen schliessen einen Gesellschaftsvertrag
müssen vereinbaren zu einem gemeinsamen Zweck zusammenzuwirken
haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen
wie GbR
Gesellschaftszweck ist Handel
abgewandelte oHG
ein Gesellschafter (Komplementär) haftet persönlich mit gesamten Vemögen
zweiter Gesellschafter (Kommandist) haftet mit der vereinbarten Einlage
Gesellschafter haften bloß mit ihrer Einlage
Gründung mit 25.000eu
Geschäftsführer wird eingesetzt (i.d.R. Zeitvertrag)
Geschäftsführer haftet persönlich bei Pflichtverletzungen
Aktionäre haften nur mit der Einlage
Gründung mit 50.000eu