Position 2: Definierte Primärversorgung - in einer Vielfalt an
Organisationsformen
\label{position-2-definierte-primuxe4rversorgung---in-einer-vielfalt-an-organisationsformen}
Vielfältige Organisationsformen für eine Vielzahl an Anforderungen
Primärversorgung muss überall und für Alle verfügbar sein.
Versorgungskonzepte sollen also in einer Vielzahl an unterschiedlichen
Rahmenbedingungen funktionieren - egal ob in einem dicht besiedelten
Ballungsraum oder einer weit verstreuten Landgemeinde. Egal ob für
einheimische Akademiker oder erst kürzlich angekommene Flüchtlinge.
Unterschiedliche Rahmenbedingungen ziehen durch unterschiedlichste
Bedürfnisse auch andere Gesundheitsberufe an. Diese arbeiten an den
verschiedensten Punkten in der Primärversorgung und finden sich auch in
den unterschiedlichsten Stadien ihrer Karriere-und Lebensplanung.
Dementsprechend müssen auch die Organisationsformen ein Höchstmaß an
Flexibilität zulassen. Von der Anstellung in einem PHC-Zentrum bis zur
(Teil-)Eigentümerschaft in einer Gruppenpraxis oder der Eröffnung einer
eigenen Einzelpraxis sollten so auch attraktive Karriereoptionen und
Entwicklungsmöglichkeiten offenstehen.
Definierte Versorgungsaufträge für ein einheitliches Grundangebot
Klare Versorgungsaufträge sind durch die derzeitige Reform zu
definieren, um verbindliche Mindestanforderungen und Standards zu
setzen. Dies ermöglicht eine bessere Vermittlung der Versorgungsbreite
gegenüber der Bevölkerung.
Studien haben gezeigt, dass für Patient_innen nicht immer klar ist, für
welche Fragestellungen die Primärversorgung in Anspruch genommen werden
kann \cite{sebastian_huter_rolle_2014}. Es muss ersichtlich sein, welche
Grundversorgung in der Primärversorgung zu finden ist - unabhängig von
etwaigen erweiterten Angeboten.
Standards als Qualitätshilfe für eine individuelle Patientenversorgung
Für das Grundangebot sollte es neben den notwendigen Ressourcen
auch klare und einfach anwendbare Versorgungsstandards geben (z.B.
EBM-Guidelines.at). Diese
sollen als Qualitätshilfe dienen. Dabei darf der Rahmen für
individualisierte Medizin nicht unnötig eingeschränkt werden, denn in
einer patientenorientierten Versorgung müssen individuellen Umstände und
Präferenzen der Patienten in der gemeinsamen Entscheidung berücksichtigt werden (shared decision-making).