Position 2: Definierte Primärversorgung - in einer Vielfalt an Organisationsformen

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Vielfältige Organisationsformen für eine Vielzahl an Anforderungen

Primärversorgung muss überall und für Alle verfügbar sein. Versorgungskonzepte sollen also in einer Vielzahl an unterschiedlichen Rahmenbedingungen funktionieren - egal ob in einem dicht besiedelten Ballungsraum oder einer weit verstreuten Landgemeinde. Egal ob für einheimische Akademiker oder erst kürzlich angekommene Flüchtlinge.
Unterschiedliche Rahmenbedingungen ziehen durch unterschiedlichste Bedürfnisse auch andere Gesundheitsberufe an. Diese arbeiten an den verschiedensten Punkten in der Primärversorgung und finden sich auch in den unterschiedlichsten Stadien ihrer Karriere-und Lebensplanung. Dementsprechend müssen auch die Organisationsformen ein Höchstmaß an Flexibilität zulassen. Von der Anstellung in einem PHC-Zentrum bis zur (Teil-)Eigentümerschaft in einer Gruppenpraxis oder der Eröffnung einer eigenen Einzelpraxis sollten so auch attraktive Karriereoptionen und Entwicklungsmöglichkeiten offenstehen.

Definierte Versorgungsaufträge für ein einheitliches Grundangebot

Klare Versorgungsaufträge sind durch die derzeitige Reform zu definieren, um verbindliche Mindestanforderungen und Standards zu setzen. Dies ermöglicht eine bessere Vermittlung der Versorgungsbreite gegenüber der Bevölkerung.
Studien haben gezeigt, dass für Patient_innen nicht immer klar ist, für welche Fragestellungen die Primärversorgung in Anspruch genommen werden kann \cite{sebastian_huter_rolle_2014}. Es muss ersichtlich sein, welche Grundversorgung in der Primärversorgung zu finden ist - unabhängig von etwaigen erweiterten Angeboten.

Standards als Qualitätshilfe für eine individuelle Patientenversorgung

Für das Grundangebot sollte es neben den notwendigen Ressourcen auch klare und einfach anwendbare Versorgungsstandards geben (z.B. EBM-Guidelines.at). Diese sollen als Qualitätshilfe dienen. Dabei darf der Rahmen für individualisierte Medizin nicht unnötig eingeschränkt werden, denn in einer patientenorientierten Versorgung müssen individuellen Umstände und Präferenzen der Patienten in der gemeinsamen Entscheidung berücksichtigt werden (shared decision-making).